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Mostar

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag hat sich nicht angemessen mit dem Verbrechen an den Bürgern von Mostar befasst.

Es besteht kein Zweifel daran, dass jemand absichtlich das Verbrechen in Ubork und Sutina in die Anklage gegen Vojislav Šešelj aufgenommen hat, im Wissen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt und dass ein erfahrener Anwalt, was man Šešelj nicht absprechen kann, sie ohne größeren Aufwand ablehnen würde.

Auf diese Weise, in enger Zusammenarbeit mit denen, die wertvolle Beweise aus dem Archiv von Radio Mostar zerstört haben, Aufnahmen häufiger nächtlicher Drohungen des Generals gegen die Bürger von Mostar, hat diese unsichtbare Hand in Herzegowina Perišić geschützt.

General Perišić wurde am 28. Februar 2013 vom Internationalen Tribunal in Den Haag rechtskräftig von den Anklagen wegen Kriegsverbrechen freigesprochen.


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