Das Gericht in Den Haag verurteilte den ehemaligen Präsidenten der Republika Srpska, Radovan Karadžić, im Jahr 2019 zu lebenslanger Haft. Neben Karadžić wurden in Den Haag drei weitere rechtskräftige lebenslange Haftstrafen für den Völkermord in Srebrenica verhängt.
Eine rechtskräftige lebenslange Haftstrafe wurde 2010 gegen den ehemaligen Leiter der Sicherheit des Generalstabs der VRS, Ljubiša Beara, verhängt, der 2017 in Berlin verstarb.
Die zweite wurde 2015 gegen den ehemaligen stellvertretenden Kommandanten für Nachrichtendienste und Sicherheitsfragen des Generalstabs der VRS, Zdravko Tolimir, verhängt, der im folgenden Jahr verstarb.
Auch Oberstleutnant des Drina-Korps der VRS, Vujadin Popović, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er des Völkermords, der Auslöschung, des Mordes und der Vertreibung von Bosniern für schuldig befunden wurde.
Das Haager Tribunal fällte 2001 das erste Urteil, das das Verbrechen in Srebrenica als Völkermord einstufte, und zwar gegen den ehemaligen General der Armee der Republik Srpska, Radislav Krstić. Krstić wurde rechtskräftig zu 35 Jahren Haft wegen Beihilfe und Teilnahme am Völkermord verurteilt.
Langjährige Haftstrafen wurden auch gegen Offiziere der VRS wie Drago Nikolić (35 Jahre), Dragan Obrenović (17 Jahre), Momir Nikolić (20 Jahre) und Radivoje Miletić (18 Jahre) verhängt.
Auch der Angehörige der 10. Diversionsgruppe, Dražen Erdemović, wurde in Den Haag verurteilt, der erste Mann, der vor diesem Gericht seine Schuld an der Ermordung von gefangenen Bosniern zugab. Erdemović wurde bereits 1996 in Serbien festgenommen und im selben Jahr in Den Haag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Seine Aussage trug später zur verurteilenden Entscheidung gegen Ratko Mladić bei.